15.04.2021

Corona-Update 15.04.21



Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie eventuell schon aus den Medien erfahren konnten, gilt ab kommender Woche Montag, den 19.04.2021, eine Testpflicht an allen weiterführenden Schulen des Saarlandes.


Gemäß der Absprache beider Länder des Schengen-Lyzeums gilt diese Vorgabe auch für unsere Schulgemeinschaft. Diese Testpflicht gilt für alle Lehrer*innen, das gesamte anwesende Personal sowie alle Schülerinnen und Schüler der Schule sowie weitere Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Schule aufhalten (z.B. Eltern bei Gesprächsterminen). Hierzu werden sehr einfach durchzuführende Selbsttests zum Einsatz kommen, wie sie auch an luxemburgischen Schulen angewendet werden. Ziel der Selbsttestungen von Schülerinnen und Schülern sowie des Personals in Schulen ist es, Infektionen ohne Krankheitssymptome frühzeitig zu erkennen und die Übertragung von Infektionen zu verhindern und somit den Schulalltag für alle Beteiligten noch sicherer zu gestalten.

Im Anhang dieser Mail finden Sie einen Elternbrief des saarländischen Ministeriums mit wichtigen Details und Informationen zum Testverfahren sowie die dazugehörige Datenschutzerklärung.

Am Schengen-Lyzeum sind folgende Testtage vorgesehen:

      a) Nächste Woche:
  • Mittwoch, 21.04.2021
  • Freitag, 23.04.2021
      b) Darauffolgenden Wochen:

Mit Beginn der Woche vom 26. April 2021 werden die Testungen immer montags und mittwochs durchgeführt. Bei Feiertagen verschieben sich die Testtage.

Schüler*innen, die an den schulischen Tests nicht teilnehmen und die auch keinen anderen gültigen negativen Testnachweis (siehe Elternbrief) vorlegen, dürfen die Schule nicht betreten. Eine Ausnahme gilt für die Schüler*innen, bei denen zwingende medizinische Gründe gegen einen solchen Test vorliegen. Dies ist durch ein ärztliches Attest des/der behandelnden Arztes/der Ärztin nachzuweisen.

Schüler*innen können von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Sie dürfen dann die Schule grundsätzlich nicht betreten. Ihre Schulpflicht besteht jedoch weiterhin; sie wird durch die Wahrnehmung der Verpflichtungen zum „Lernen von zu Hause“ erfüllt. Für die zu erbringenden Leistungsnachweise (z.B. Klassen- und Kursarbeiten) nach den schulrechtlichen Vorgaben müssen sie jedoch in die Schule kommen um teilzunehmen. Sie werden dafür nach Möglichkeit von den übrigen Schüler*innen räumlich getrennt.

Die Schüler*innen werden selbstverständlich von unseren Lehrer*innen bestmöglich auf die Testungen vorbereitet und dabei begleitet.

Hinweis Schüler*innen 12G

Für die Abiturient*innen des  Jahrgangs 12G gelten gesonderte Regelungen. Diese werden den betroffenen Schüler*innen zeitnah mitgeteilt.

Hinweis für Schüler*innen mit Wohnsitz in Frankreich:

Da nächste Woche der erste Test erst mittwochs stattfindet, ist ein ggf. notwendiger Testnachweis zum Grenzübertritt für den Beginn kommender Woche selbst zu organisieren.

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich in gewohnter Weise als Ansprechpartner zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus dem Schengen-Lyzeum

Ihre Schulleitung