Inklusionskommission - Commission d’inclusion

Die Inklusionskommission („Commission d’inclusion“, CI) ist an allen luxemburgischen Schulen vertreten, somit auch am Schengen-Lyzeum. Der CI gehören Mitglieder der Schulleitung, der ESEB- und SePAS-Teams, die Inklusionsbeauftragte sowie VertreterInnen der Lehrerschaft an.
Die Aufgabe der CI besteht darin, SchülerInnen mit spezifischen Bedürfnissen sowie deren Eltern über geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen festzulegen. Dazu zählen unter anderem diagnostische Abklärung, Anpassungen des Anforderungsniveaus, Nachteilsausgleiche, sowie individuelle Unterstützungsmaßnahmen für die Schülerin bzw. den Schüler.
Die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen werden im Förderplan bzw. Förderprotokoll der Schülerin bzw. dem Schüler festgehalten. Die CI trägt dafür Sorge, dass die Maßnahmen umgesetzt werden.
Mit dem Einverständnis der Eltern und auf Grundlage einer entsprechenden Akte kann sich die CI an die „Commission nationale d’Inclusion“ (CNI) werden, um gegebenenfalls ein oder mehrere Kompetenzzentren einzubeziehen. Auch der Antrag auf Nachteilsausgleiche („Commission des aménagements raisonnables“, CAR) erfolgt über die CI.
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